Internationaler Gerichtshof

  • Hauptgebäude des Internationalen Gerichtshofs. Public Domain 
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  • Der internationale Gerichtshof 1950. Some Rights Reserved by UN Photo 
  • Siegel. Some Rights Reserved by UN Photo ICJ Jeroen Bouman 

Der Internationale Gerichtshof (IGH) wurde 1945 von den Vereinten Nationen gegründet und ist Nachfolger des 1922 entstandenen Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Der Sitz des Gerichtes ist in Den Haag, Niederlande. Der Internationale Gerichtshof ist das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen (UN). Seine Aufgaben sind, Streitigkeiten zu klären, die zwischen zwei oder mehr Staaten auftreten und als Gutachter in Rechtsfragen zu agieren. Diese Gutachten erstellt der IGH im Auftrag von internationalen Organisationen, die vom ihm autorisiert wurden. Nicht jedes Land kann vor dem IGH klagen, sondern nur die 191 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Wenn ein Urteil in einem Verfahren zwischen zwei Staaten gefällt wird, so gilt dieses Urteil nicht nur für die zwei Staaten, sondern für alle Staaten.

Und so sind Entscheidungen des Gerichtshofs eines der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste Hilfsmittel zur Bestimmung des geltenden Völkerrechts.

Eines der bedeutendsten Gutachten der jüngeren Geschichte des Internationalen Gerichtshofes, ist das Urteil über Atomwaffen. Der IGH befand den Einsatz und die Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen als völkerrechtswidrig. Hierbei kann der Besitz von Atomwaffen bereits als Androhung verstanden werden.

Die fünfzehn Richter des Internationalen Gerichtshofes werden von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt. Die Richter kommen alle aus einem anderen Land und sind Vertreter der fünf Weltreligionen. Die Richter sind nicht als Repräsentanten ihrer Regierung zu sehen, sondern agieren als unabhängige Autoritäten.

Das Problem des Internationale Gerichtshofes, ist das sich die 191 Mitgliedstaaten der UN freiwillig der Gerichtsbarkeit unterstellen. Sollte ein Staat nicht wollen, angeklagt zu werden, kommt es auch nicht zu einer Verhandlung. Streitparteien, die den Gerichtshof anrufen, erkennen damit an, dass sie bereit sind, seiner Entscheidung in der fraglichen Streitigkeit zu folgen. Wenn jedoch ein Land die Entscheidung des Gerichtes im Nachhinein nicht akzeptiert, gibt es keine Mittel die Entscheidung durchzusetzen. Dies ist in der langen Geschichte des Gerichtes schon mehrmals geschehen. Urteile wurden nicht akzeptiert oder umgesetzt von Südafrika, Marokko, Frankreich und schon zwei mal von den USA.

Deutschland hat bis heute den IGH schon vier mal angerufen, um in einer Streitigkeit zu entscheiden und wurde zwei mal als Beklagter vorgeladen.

Akteure

191

Beginn

1949

Der Internationale Gerichtshof hat keine Instanz, welche die Einhaltung und Umsetzung der Urteile überwacht. Die meisten Urteile werden jedoch umgesetzt und eingehalten, da der IGH ein hohes Maß an Prestige besitzt.

Jedoch ist das Dilemma des IGH in dem Urteil über Atomwaffen erkennbar. Kein Land das Atomwaffen besitzt, verzichtete auf diese, obschon sie als völkerrechtswidrig erklärt wurden. Der IGH ist nicht im Stande die Länder dazu zu zwingen.

Deshalb sollten sich alle Staaten dieser Welt der Gerichtsbarkeit des IGH unterstellen und allen Urteilen ausnahmslos folge leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss massiver Druck aller Länder dieser Welt auf den oder die betroffenen Staaten ausgeübt werden, auch wenn dies die USA, China oder eine andere Wirtschaftsmacht dieser Welt betrifft. Nur durch ein internationales handlungsfähiges Gericht kann Völkerrecht weltweit umgesetzt werden. Und dies wird immer wichtiger in einer globalisierten Weltordnung.